Achte bitte bei der Anmietung eines Mietfahrzeuges ob das Fahrzeug auch wirklich für den gewerblichen Vermietungszweck zugelassen ist. Dies erkennst du ganz einfach in der Zulassung, hier muss unter „Verwendungszweck“ die Zahl 22 eingetragen sein. Somit ist das Fahrzeug offiziell zur gewerblichen Nutzung zugelassen. Unser Unternehmen und Fahrzeug ist offziell bei der Wirtschaftskammer mit seinem Gewerbe angemeldet – somit bist du als Mieter bereits auf der sicheren Seite und fährst immer noch mit dem preiswerten Mietpreis Vorarlbergs!
Bedauerlicherweise gibt es in unserer Branche immer Anbieter oder Vereine etc. die Fahrzeuge somit „schwarz“ vermieten. Lass dir auf jeden Fall die Gewerbeanmeldung sowie die Zulassung mit dem richtigen Verwendungszweck zeigen – kann der Vermieter dies nicht vorweisen lass es lieber sein – es könnte für den Mieter bei einem Schadensfall (muss nicht einmal selbst verursacht werden) teuer zu stehen kommen.
BESTIMMUNG: Der Zulassungsbesitzer ist verantwortlich für die Eintragung der korrekten Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein. Wenn ein KFZ mit Verw.best. 01 gewerblich vermietet wird, dann stellt das eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung dar (ähnlich wie alkoholisiertes Lenken, etc.) – die Versicherung wird (meist teilweise, evtl. zur Gänze) leistungsfrei. In der Regel wird dieser Fall als „äquivalenzsichernde Obliegenheit“ gem. §6 Abs. 1a 1. Satz VersVG einzustufen sein: Der VN verletzt eine Obliegenheit, die der Aufrechterhaltung des Verhältnisses zwischen Risiko und Prämie dient. Somit tritt Leistungsfreiheit in dem Verhältnis ein, indem die vereinbarte Prämie hinter der tarifmäßig vorgesehenen Prämie (bei korrekter Verwendungsbestimmung) zurückbleibt. Ist kein höherer Tarif vorgesehen, kommt es zu voller Leistungsfreiheit. Mangels Versicherungsdeckung wird der Unfallgegner direkt auf den Lenker finanziell zugreifen. Ein Regress gegen den Vermieter ist in der Praxis oft schwierig, vor allem, wenn dieser nicht über genug Einkünfte oder Vermögen verfügt, um den Schaden bezahlen zu können
Für Rückfragen stehen wir von LÄNDLEMIETBUS.at oder die WKV gerne zu Verfügung.